Die Überlegungen private Altersvorsorge zu betreiben sind extrem vielfältig.
Aus diesem Grund werden wir hier auf unserer Seite keine Empfehlungen tätigen.
Nach Kontaktaufnahme, in einem persönlichen Gespräch, werden wir Ihre persönliche Situation aufnehmen und individuelle Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite der drei „Säulen der Altersvorsorge“ in Deutschland neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge.
Somit kommt der betrieblichen Altersvorsorge eine zentrale Bedeutung zu.
Im Rahmen tiefgreifender Reformen in den letzten 20 bis 30 Jahren wurde die betriebliche Altersvorsorge aufgewertet, z. B. durch die Schaffung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer.
Die bAV funktioniert grundsätzlich auf Basis der Entgeltumwandlung. Das heißt, der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Bruttolohns oder seiner Sonderzahlungen in eine Rentenversicherung um. Die Einzahlung übernimmt der Arbeitgeber. Auch entscheidet dieser, welche Anlageform er anbietet (siehe Durchführungswege der bAV).
Der Gesetzgeber hat, um den hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert der bAV zu unterstreichen und diese Art der Altersvorsorge zu fördern, höchst attraktive monetäre Förderungen eingerichtet. Von diesen profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in beträchtlichem Maße.
Das Zentralinstitut für Versorgungsberatung hat analysiert, was den Mitarbeitern wichtig ist.
Ralf Miksch
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